• Das Pferd wird jeden Tag geritten, longiert etc nach eigenem Ermessen, damit ihr Pferd einen höheren Ausbildungsstand erreicht. Es werden regelmäßige Ruhepausen durchgeführt nach eigenem Ermessen.
  • Auf Wunsch nimmt das Pferd, an regionalen nationalen Turnieren teil. Niveau und Häufigkeit der Turniere werden gemeinsam mit dem Besitzer besprochen und von mir beschlossen.
  • Ich bin berechtigt, in dringenden Fällen, sollte der Eigentümer des Pferdes nicht erreichbar sein, in Namen und Rechnung des Eigentümers einen Tierarzt zu holen. Der Eigentümer ist davon unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten übernimmt der Eigentümer.
  • Turniergewinne werden nach Absprache aufgeteilt. Die Teilnahme-, Transport- und evtl. Unterbringungskosten werden vom Eigentümer getragen.
  • Der Eigentümer erklärt, dass er für das Pferd die volle Verantwortung im weitesten Sinne des Wortes übernimmt. Er macht mich unter keinen Umständen haftbar. Das gilt sowohl für die Unterbringung, als auch für das Training, den Transport oder die Teilnahme an Turnieren.
  • Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des gesamten Anwesens durch ihn bzw. sein Pferd oder einen mit der Pflege und/oder Reiten/Fahren seines Pferdes Beauftragten verursacht werden.
  • Das Mitreiten im Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Beim teilnehmen einer Springstunde ist das Reiten mit Sicherheitskappe Pflicht.
  • Beim Reiten über Geländehindernisse ist das Tragen einer Schutzweste und einer Sicherheitskappe Pflicht.
  • Das Bezahlen des Berittgeldes ist bis jedem 5. des Monats auf das im Bereitervertrag angegebene Konto zu entrichten oder Barzahlung.
  • Eine Rückzahlung der Reitstunden/Gutscheine und des Beritts ist nicht möglich!
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